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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Blätter färben sich langsam gelb und das Wetter wird zunehmend herbstlich. Zuhause und in den Büros werden die Heizungen aufgedreht. Damit dies auch in Zukunft möglich und dabei möglichst nachhaltig ist, steht in den Städten und Gemeinden das Thema Kommunale Wärmeplanung auf der Agenda.

 

Die Wärmewende ist auch in dieser neuen Ausgabe unseres Newsletters mehrfach Thema. Bitte merken Sie sich den 14. Februar 2024 vor, denn dann lädt das Klimabündnis Stadtentwicklung zur Veranstaltung "Energie- und Wärmewende lokal gestalten" ein. Bereits jetzt können Sie sich dafür anmelden.

 

Wie gewohnt informieren wir in unserem Newsletter über viele weitere Themen rund um den kommunalen Klimaschutz und die Klimaanpassung – von Fördermöglichkeiten über Publikationen bis zu Veranstaltungen.

 

Informationen zum Klimabündnis Stadtentwicklung und zum Angebot der Beratungsstelle Klimagerechte Kommune finden Sie auch auf unserer Website www.klimabuendnis-stadtentwicklung.de. Das Portal wurde in den letzten Wochen um vielfältige nützliche Hinweise für die Praxis ergänzt. Auch dazu finden Sie Informationen in dieser Ausgabe.

 

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg – Newsletter #8
Veranstaltungen des Klimabündnisses Stadtentwicklung

+++ Save-the-date: „Energie- und Wärmewende lokal gestalten” am 14. Februar 2024 in Potsdam +++

Am 14. Februar 2024 lädt das Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg zu einer Fachveranstaltung nach Potsdam ein.

Unter dem Titel “Energie- und Wärmewende lokal gestalten: klimagerecht, digital und vernetzt” nimmt die Veranstaltung aktuelle Herausforderungen und Perspektiven in den Fokus. Neben einem Blick auf den Stand in Brandenburg wird es vor allem Impulse für die Umsetzung vor Ort geben.

Bitte merken Sie sich den Termin vor! Das Programm finden Sie in Kürze auf unserer Website. Eine Anmeldung ist dort bereits möglich.

Neues aus dem Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg

+++ Erweitertes Webangebot unterstützt bei der praktischen Klimaschutz-Arbeit +++

Die Website des Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg wurde umfassend erweitert: Sie bietet jetzt viele praktische Hinweise für alle, die für Klimaschutz und/oder Klimaanpassung in Kommunen oder kommunalen Unternehmen zuständig sind.

Die neue Rubrik „Umsetzung vor Ort“ bündelt Informationen zu Fördermöglichkeiten, weist auf hilfreiche Webportale und Publikationen hin und stellt gute Praxis-Beispiele in brandenburgischen Kommunen vor. Unter „Beratungsstellen“ sind Institutionen auf Landes- und Bundesebene aufgeführt, die Unterstützung und Möglichkeiten zum Austausch bieten.

+++ Neue Klimaschutz-Beispiele aus Brandenburg +++

Die Sammlung guter Praxisbeispiele auf der Website des Klimabündnis Stadtentwicklung wurde um zwei vorbildhafte Projekte ergänzt.

Brandenburg an der Havel

In Brandenburg an der Havel ist eine über 20 Kilometer lange Fernwärmetrasse entstanden, die die ungenutzte Wärme einer Abfallverwertungsanlage verfügbar macht.

Cottbus/Chóśebuz

Bei einem eng getakteten Monitoring in öffentlichen Gebäuden in Cottbus/Chóśebuz messen Sensoren Verbrauchs- und Gebäudedaten aus und sorgen dafür, dass Energie und Wasser und damit Geld und CO2 eingespart werden können.

+++ Dokumentation zur Veranstaltung „So gelingt die kommunale Wärmeplanung“ +++

Am 14. September 2023 lud das Klimabündnis Stadtentwicklung Brandenburg zu einer Online-Veranstaltung zum Thema “So gelingt die kommunale Wärmeplanung“ ein. Über 200 Akteurinnen und Akteure informierten sich über den aktuellen Stand des entsprechenden Gesetzesentwurfs und die erwarteten Anforderungen an die Kommunen. Vorgestellt wurden außerdem als Praxisbeispiel die kommunale Wärmeplanung in der Hansestadt Stade sowie Unterstützungsangebote des Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende und der Energieagentur Brandenburg.

Zu den
Präsentationen der Veranstaltung

+++ Arbeitsgruppe Kommunale Wärmeplanung +++

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Städtekranz Berlin-Brandenburg hat sich Ende 2022 eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Mitglieder beim Thema Kommunale Wärmeplanung gemeinsam vorangehen möchten.

In der Arbeitsgruppe aktiv sind die Städte Angermünde, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Kyritz und Luckenwalde sowie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), die Energieagentur Brandenburg und die Geschäftsstelle des Städtekranzes Berlin-Brandenburg. Seit Herbst 2023 ist als neues Mitglied die Stadt Potsdam aufgenommen.

Moderiert wird die Arbeitsgruppe von der Beratungsstelle Klimagerechte Kommune (BSKK). Die Mitglieder tauschen Erfahrungen und Know-how dazu aus, wie eine Kommunale Wärmeplanung zielorientiert erarbeitet werden kann.

+++ Stellungnahme: Verbesserungsvorschläge für Fernwärmeausbau +++

Am 16. Oktober 2023 fand im Bundestag die Anhörung über den Entwurf für das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" – kurz Wärmeplanungsgesetz – statt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat dazu Stellung bezogen und sechs Verbesserungsvorschläge formuliert.


Zur Stellungnahme des VKU

+++ Förderung: Zuschuss für Lastenfahrräder +++

Das Land Brandenburg möchte das Fahrrad als alternatives gewerbliches und privates Transportmittel etablieren. Deshalb unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb. Wird das Rad der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, beträgt die Förderquote 80 Prozent, in allen anderen Fällen 50 Prozent.

Gefördert werden Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine und Gewerbetreibende.

Geltungsdauer: 31. Dezember 2024


Weitere Informationen zur Förderung

Klimaschutz vor Ort in Brandenburg

+++ Land richtet Kompetenzstelle für nachhaltiges Bauen ein +++

Um seine Klimaziele zu erreichen, setzt das Land Brandenburg in Zukunft auf mehr Nachhaltigkeit beim Bau neuer Gebäude und bei der Transformation des Gebäudebestands. Entsprechendes Fachwissen und Werkzeuge für Bauherren, Planer und Auszuführende wird die Kompetenzstelle für nachhaltiges Bauen Brandenburg (KNBB) bereitstellen. Ein Fokus bei der Wissensvermittlung liegt auf dem Geschosswohnungsbau und der Sanierung von Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden.

Bei der Auftaktveranstaltung am 26. Oktober 2023 wurden die Möglichkeiten des Nachhaltigen Bauens, Hemmnisse und Chancen diskutiert.

Weitere Informationen

+++ Dokumentation zur "13. Gemeinsamen Informationsveranstaltung zum kommunalen Klimaschutz" +++

Am 12. Oktober 2023 luden das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und die Energieagentur Brandenburg zu einer weiteren gemeinsamen Veranstaltung zum kommunalen Klimaschutz ein.

Die Veranstaltungsreihe bietet Akteurinnen und Akteuren aus Brandenburg einen Überblick über aktuelle Themen und Entwicklungen der landes- und bundesseitigen Klima- und Energiepolitik sowie die Möglichkeit zum Austausch.

Zu den Präsentationen der Veranstaltung

+++ Klimaschutz im Fokus der Landesinitiative "Meine Stadt der Zukunft" +++

Im September 2023 hat eine Fachjury sieben neue Modellvorhaben für die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ ausgewählt. Mit Unterstützung des Landes werden vor Ort bis Ende 2025 neue Ansätze der Stadtentwicklung erprobt – unter anderem zum Zukunftsthema Klimawandel:

Die Stadt Angermünde will auf einem vorwiegend gewerblich genutzten und stark versiegelten Gebiet östlich der Innenstadt ein „urbanes Gartenquartier" als klimapositives Wohnquartier entwickeln.

In Bad Belzig wird ein Umsetzungs- und Handlungskonzept für eine klimaneutrale Strom- und Wärmeversorgung für die historische Altstadt erstellt.

In Brandenburg an der Havel wird in der gründerzeitlichen Bahnhofvorstadt die klimaangepasste Gestaltung des öffentlichen Raumes in einer Art Reallabor mit kleinteiligen Maßnahmen erprobt.

Im Potsdamer Modellvorhabens „Stadtleben – Erlebnisraum Straße" soll mit Fokus auf dem Gebiet der zweiten barocken Stadterweiterung in verschiedenen Beteiligungsformaten ausprobiert werden, wie Straßenräume nach dem Leitbild einer autoarmen Innenstadt anders genutzt werden können.

Weitere Informationen zur Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“

Über den Tellerrand geschaut

+++ Energieeffizienzgesetz – Neue Vorgaben zum Energiesparen +++

Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet Bund und Länder, entsprechend der EU-Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie ab 2024 Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen. Auf das Land Brandenburg entfallen dabei 105 Gigawattstunden, die durch strategische Maßnahmen jährlich eingespart werden müssen.

Bund, Länder und Kommunen sollen zudem Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Damit dies gelingt, müssen öffentliche Stellen des Bundes und der Länder, die einen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde aufweisen, künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und bis 2045 jährlich zwei Prozent beim Endenergieverbrauch einsparen. Die Länder sind verpflichtet, die Vorgaben der EU zur Vorreiterrolle des öffentlichen Sektores auch auf kommunaler Ebene sicherzustellen.


Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Hier finden Sie die vom Bundesrat gebilligte Fassung.

+++ Novelle des Gebäudeenergiegesetzes +++

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Im Gesetz ist verankert, dass künftig nur noch moderne, zukunftsfähige Heizungen auf einer Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien in Deutschland eingebaut werden dürfen.

Das Gesetz sieht vor, dass diese Pflicht technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann und ermöglicht auch beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden noch die partielle Nutzung von fossilen Energien.

Die verantwortlichen Eigentümer müssen aber bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet und danach alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Das Gesetz kann hier eingesehen werden.

Veranstaltungen

+++ "Kommunale Klimakonferenz 2023" am 16./17. November 2023 in Berlin/online und am 21./22. November 2023 online +++

Am 16. und 17. November 2023 sind Akteurinnen und Akteure des kommunalen Klimaschutzes nach Berlin eingeladen, um sich über Neuigkeiten aus Wissenschaft, Politik und kommunaler Praxis zu informieren und sich auszutauschen. Im Fokus der diesjährigen Konferenz des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) steht das Thema „Klimakommunikation“. Ergänzt wird die Präsenzveranstaltung durch einen Livestream und Online-Fachforen am 21. und 22. November.

Weitere Informationen zur Veranstaltung

+++ „Kommunale Klimaanpassung im Dialog“ am 30. November und 1. Dezember 2023 (online) +++

Die Vernetzungskonferenz des Zentrum KlimaAnpassung geht in die dritte Runde. Thematischer Schwerpunkt der diesjährigen Konferenz ist die Lokale Umsetzung Naturbasierter Lösungen (NbS) für Klimaschutz und -anpassung. Sie bietet fachliche Impulse, legt aber den Schwerpunkt auf Dialog und praxisorientierten Wissensaustausch.

Die Veranstaltung richtet sich an Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager und weitere Akteurinnen und Akteure im Bereiche Klimaanpassung.

Weitere Informationen zur Veranstaltung

+++ „Klimaschutz und Klimaanpassung in Kommunen verankern“ am 7. Dezember 2023 in Berlin +++

Klimaschutz und Klimaanpassung sind bisher freiwillige Aufgaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Die Veranstaltung möchte beleuchten, welche Rahmenbedingungen es braucht, um diese Aufgaben trotz knapper finanzieller und personeller Ressourcen stemmen zu können. Sie thematisiert die gesetzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung und wirft einen Blick auf gute Beispiele in europäischen Nachbarländern.

Organisiert wird die Veranstaltung vom europäischen Städtenetzwerk „Klima-Bündnis“ und dem Konvent der Bürgermeister für Energie & Klima.

Weitere Informationen zur Veranstaltung

Förderaufrufe und Wettbewerbe

+++ "Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" +++

Seit 1. November 2023 ist die Bewerbung für eine Förderung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) möglich. Gefördert wird vor allem das Erstellen von Konzepten, erstmal aber auch innovative Modellprojekte.

Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt.

Am 9. November 2023 informiert eine Online-Veranstaltung über die Förderung.

Bewerbungsfrist: 31. Januar 2024

Weitere Informationen zur Förderung

+++ Förderaufruf "Förderung von E-Lastenfahrrädern" +++

Die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern richtet sich neben Unternehmen auch gezielt an Kommunen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt damit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Bewerben können sich Städte, Gemeinden und Landkreise oder Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, aber auch Genossenschaften, Vereine und Verbände.


Gefördert werden 25 Prozent der Kosten, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.


Einreichungsfrist: 29. Februar 2024

Weitere Informationen zur Förderung

+++ Förderaufruf "Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung" +++

Um Städte und Gemeinden bei der Wärmewende zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister.

Bei der Förderung im Rahmen der Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) können Kommunen noch bis Jahresende bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen – finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren von einer 100-Prozent-Förderung. Voraussetzung ist, dass in der Kommune noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vorliegt.

Ab 2024 sinkt der Zuschuss auf 60 Prozent bzw. 80 Prozent für finanzschwache Kommunen.

Förderanträge können das ganze Jahr gestellt werden.

Weitere Informationen zur Förderung

Publikationen

+++ "Stadtgrün wirkt! Aspekte der Pflanzenauswahl für eine leistungsfähige Vegetation für Klimaanpassung und Klimaschutz in der Stadt" +++

Stadtgrün spielt für das Wohlbefinden von Stadtbewohnern eine entscheidende Rolle und hilft in Zeiten des sich verschärfenden Klimawandels, Hitzebelastungen entgegenzuwirken.

Entscheidend ist jedoch, dass die Vegetation klimabedingten Störungen standhält. Sie muss einerseits klimaresilient sein und andererseits wirksam die Folgen des Klimawandels mindern. Die Broschüre bündelt entsprechendes Fachwissen und gibt Hinweise für die geeignete Auswahl urbaner Vegetation.

Die Broschüre zum Download

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Herausgeber des Newsletters ist die Beratungsstelle Klimagerechte Kommune im Auftrag des Klimabündnisses Stadtentwicklung.

B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
Behlertstraße 3a, Haus G, 14467 Potsdam
Telefon: 0331/ 28997-0
E-Mail: bskk@bbsm-brandenburg.de

 

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.
Littenstraße 10, 10179 Berlin
Telefon: 030 20 61 32-50
E-Mail: info@deutscher-verband.org

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