Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Von dieser Zielsetzung ausgehend sind die Städte und Gemeinden angehalten im Zuge einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) einen Fahrplan zu entwickeln, wie der Umstieg auf eine klimaneutrale Versorgung mit Wärme gelingen kann.
Gesetzlich geregelt ist die Pflicht zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz WPG), das die Bundesregierung Ende letzten Jahres verabschiedet hat.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat eine Umsetzungsverordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – Bbg WPVO) erstellt, die in der online durchgeführten Veranstaltung am 16. Juli 2024 vorgestellt wurde.
Die Verordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung ist abrufbar über folgenden Link.
Die Präsentationen zur Veranstaltung, soweit von den Referenten bereit gestellt, finden Sie im Folgenden.
Präsentationen
- Vorstellung der Brandenburger Umsetzungsverordnung zum kommunalen Wärmeplanungsgesetz
Dominic Grueneberg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg - Stand der kommunalen Wärmeplanung in Brandenburg – Auswertung der aktuellen Befragung der Kommunen in Brandenburg
Roland Fröhlich, Beratungsstelle klimagerechte Kommune c/o B.B.S.M. mbH - Bericht aus der Praxis (1): Kommunale Wärmeplanung Gemeinde Michendorf
Manuel Förster, Klimaschutzmanager Gemeinde Michendorf - Bericht aus der Praxis (2): Kommunale Wärmeplanung Herzberg
Jessica Heyde, Klimaschutzmanagerin Stadt Herzberg - Vorstellung des Wettbewerbs „Vision CO2-neutrales Quartier“ im Land Brandenburg
Maximilian Pechstein, Beratungsstelle klimagerechte Kommune/Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.